Auch die Kuratoren bzw. die künftigen Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sitzungsgelder werden nicht gezahlt. Nach unserer Satzung besteht ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen Auslagen und Aufwendungen. Bislang sind solche nur in geringem Umfang entstanden, aber nicht geltend gemacht worden.
Die Antwort richtet sich danach, ob es sich bei Ihrer Zuwendung um eine Zustiftung handelt, oder um eine Spende.
Spenden sind unmittelbar und zeitnah für die Projekte der Stiftung zu verwenden. In der Regel bedeutet das, dass diese Mittel noch innerhalb des laufenden Geschäftsjahres oder des nachfolgenden Geschäftsjahrs ausgekehrt werden. Damit fließt dieses Geld unmittelbar in die von der Stiftung geförderten Aktivitäten.
Anders ist es, wenn absehbar ist, dass wir ein Projekt nicht gleich im ersten Jahr verwirklichen können. Dann können wir, gegebenenfalls auch mit zweckgebundenen Spenden, eine Rücklage bilden, um mehr Zeit zu haben, den erforderlichen Betrag einzusammeln.
Zustiftungen erhöhen den Kapitalstock der Stiftung und damit den Betrag, aus dessen Zinsen der Stiftungszweck verfolgt werden soll. Unser Kapital ist im Kapitalfonds des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover angelegt. An diesem Kapitalfonds können sich alle Kirchengemeinden und kirchlichen Stiftungen im Stadtkirchenverband beteiligen, damit ihre Rücklagen bzw. ihr Stiftungskapital professionell verwaltet werden.
Der Kapitalfonds verfolgt eine sogenannte konservative Anlagenpolitik. Das bedeutet, dass auf risikoreiche und spekulative Geldanlagen verzichtet wird zugunsten sicherer Wertpapiere. In den letzten Jahren hat das eine jährliche Rendite von jeweils knapp über 5% gebracht, die an die Beteiligten ausgeschüttet wurde.
Wenn Sie Näheres über die Geldanlage durch den Kapitalfonds wissen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Vorsitzenden unseres Kuratoriums in Kontakt. Sie können die Geschäftsberichte des Kapitalsfonds gerne einsehen.
Solange die Stiftung rechtlich unselbständig ist, ist sie Teil der St. Johannes-Kirchengemeinde und wird von ihr verwaltet. Dafür könnte diese nach unserer Satzung eine Kostenpauschale zu Lasten der Stiftung erheben. Das hat sie aber bisher nicht getan, damit sämtliche Einnahmen der Stiftung so weit als möglich dem Aufbau unserer Stiftung zu Gute kommen.
Sobald die Stiftung rechtlich selbständig wird, ist der dann zu bildende Vorstand für die Geschäftsführung und Verwaltung der Stiftung allein verantwortlich. Es ist aber vorgesehen, dass er hierbei sowohl vom Gemeindebüro der St. Johannes-Kirchengemeinde, als auch von der Stadtkirchenkanzlei Hannover unterstützt wird. Dies gilt z.B. für die Kontoführung und die Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen, aber auch für die Anlage des Kapitals der Stiftung im Rahmen des Kapitalfonds des Stadtkirchenverbandes. Für diese verwaltungsmäßigen Service-Leistungen müssen wir dann der Stadtkirchenkanzlei eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 4% des Zinserlöses aus unserem Kapital zahlen.
Dazu haben wir keinen festen Betrag festgelegt. Über die Ausgaben wird Jahr für Jahr bei der Haushaltsplanung neu entschieden. Aber auch in diesem Punkt wollen wir sparsam sein. Bisher sind nur Rechnungen für unser Informations-Faltblatt (622,- €) und diesen Internet-Auftritt (= im ersten Jahr einschließlich Errichtungsgebühr 22,98 €, künftig ca. 11,- bis 12,- € jährlich) angefallen.
Im Übrigen sind wir bemüht, Kosten tunlichst erst gar nicht entstehen zu lassen: soweit als möglich arbeiten wir ehrenamtlich, und das heißt unentgeltlich.